
Fragen und Antworten - unsere FAQs
Hier finden Sie alles Wichtige rund um den Solarpark, Ihre Beteiligung und diese Plattform.
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.
Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
Sie werden bei der Interessensbekundung, Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geführt. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, werden diese möglicherweise durch Ihren Spamfilter aussortiert. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.
- Registrierung Ihrer persönlichen Daten, Abgabe Ihres Interesses an Beteiligung und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt sowie von Bürgerstrommodellen
- Übersicht der Interessenbekundungen, abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
- Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
- Einfache Verwaltung Ihrer Investition
Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.
Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht.
Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Bürgerbeteiligung mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal ist so einfach wie effektiv: Wir verarbeiten nur solche Daten, die zur Verwaltung Ihrer Beteiligung absolut erforderlich sind. Überweisungen oder andere sensible Finanztransaktionen sind gar nicht erst vorgesehen. So machen wir einerseits die Nutzung der Plattform sicherer, andererseits ersparen wir Ihnen den Umgang mit zusätzlich erforderlichen PIN-Codes und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Mit einem besonders sicheren Passwort sorgen wir für zusätzlichen Schutz Ihrer Daten: Sie wählen daher ein Passwort mit mindestens 8 Stellen, mindestens einer Zahl, mindestens einem Sonderzeichen und mindestens einem Großbuchstaben. Wurde das Passwort vier Mal falsch eingegeben, sperren wir den betreffenden Account sicherheitshalber für 24 Stunden. Damit lassen wir sogenannte Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)
Wir bieten Anwohnern die Möglichkeit, uns bereits jetzt ihr Interesse an der von uns geplanten finanziellen Bürgerbeteiligung mitzuteilen. Diese attraktive finanzielle Teilhabemöglichkeit ist ausschließlich den Bürgern des Gemeindegebiets vorbehalten, in dem der Solarpark errichtet wird. Durch Ihre Interessensbekundung können Sie uns schon frühzeitig und ganz unverbindlich Ihr Interesse an einer solchen finanziellen Beteiligung auf dieser Plattform bekunden.
Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie den Hinweisen auf dieser Plattform folgen.
Sie werden zu einer Eingabemaske geführt. Dort können Sie Ihr Interesse signalisieren. Dabei werden Sie zur Abgabe Ihres Namens, Ihrer Postleitzahl und Ihrer E-Mail-Adresse aufgefordert. Dies benötigen wir, damit wir Sie unverbindlich als InteressentIn vormerken können. Informationen zur Beteiligungsbegrenzung finden Sie unter „Nachrangdarlehen/Ist das Beteiligungsvolumen begrenzt?“
Wir sammeln das allgemeine Interesse über einen längeren Zeitraum. So hat jeder genügend Zeit, mitzumachen.
Aufgrund ihrer Angaben können wir die Nachfrage vor Ort genau einschätzen und ein passendes Modell anbieten. Sie werden dann von uns per E-Mail über die nächsten Schritte informiert.
Bei einem Nachrangdarlehen mit Nutzung Schwarmfinanzierungsausnahme haben der Darlehensgeber und Darlehensnehmerin grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen.
Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmerin schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit.
Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen qualifiziert nachrangig. Das hat zur Folge, dass er seinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen gegenüber der Darlehensnehmerin nicht geltend machen kann, wenn dadurch ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Darlehensnehmerin herbeigeführt oder drohen würde.
Die Ansprüche aus einem qualifizierten Nachrangdarlehen treten stets hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger zurück.
Natürliche Personen sowie juristische Personen kommen als Darlehensgeber in Betracht. Juristische Personen müssen von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vertreten werden.
Durch die Bürgerbeteiligung ermöglicht die Solea AG den Bürgern der Standortgemeinde der geplanten Photovoltaikanlage, sich an den Chancen der Energiewende zu beteiligen.
Sobald die Zeichnungsphase gestartet ist, klicken Sie auf „Jetzt beteiligen“. Nach einer Übersicht der Projektdaten geben Sie Ihre persönlichen Daten an. Im nächsten Schritt erfolgt eine Angemessenheitsprüfung, anschließend wählen Sie Ihre gewünschte Beteiligung aus. Hier finden Sie eine Übersicht aller wichtiger Unterlagen, inklusive Vertragsmuster, Vermittlerinformation, Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB), AGB und Datenschutz.
Nun folgt eine Übersicht Ihrer getätigten Angaben, die Sie abschließend prüfen und ggf. korrigieren können. Mit einem Klick auf „Beteiligung abschließen“ werden Ihre Daten an uns gesendet und Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung zur Einzahlung Ihrer Beteiligung.
Nachdem der Zahlungseingang bestätigt wurde, wird Ihr Kundenkonto angelegt und Ihre Vertragsunterlagen erstellt. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie per E-Mail, zusätzlich können Sie alle Unterlagen in Ihrem Kundenkonto einsehen und jederzeit herunterladen.
Das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche und juristische Personen. Die Teilnahme ist ausschließlich Einwohnern mit Erstwohnsitz im Gemeindegebiet, in dem die Anlage steht, vorbehalten.
Nur natürliche Personen sind zur Zeichnung berechtigt.
Die Details des Darlehensvertrags entnehmen Sie bitte der Seite des Beteiligungsprojekts. Hier finden Sie ausführliche Informationen.
Das jeweilige Investitionsvolumen entnehmen Sie bitte der Projektseite. Bei Überzeichnung behält sich die Darlehensnehmerin vor, die überschüssigen Zeichnungsanträge abzulehnen. Die Zuteilung erfolgt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Angaben von jedem Anleger einzuholen.
Ein Vertrag kommt nach § 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande. Der von Ihnen unterschriebene Vertrag gilt als Ihr Angebot an uns. Durch unsere Gegenzeichnung nehmen wir dieses Angebot an und durch das Einstellen in den geschützten Kundenbereich sowie E-Mail-Benachrichtigung lassen wir Ihnen die Vertragsannahme zugehen. Damit ist der Vertrag wirksam geschlossen und für beide Seiten bindend.
Ein zweites Original hat also keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit, sondern dient nur zur Dokumentation. Sie können das von uns in Ihren geschützten Onlinebereich eingestellte Dokument einsehen und herunterladen bzw. drucken.
Bitte nehmen Sie keine Änderungen im ausgedruckten Vertrag vor. Handschriftlich ergänzte bzw. veränderte Verträge werden zurückgewiesen.
Grundsätzlich ist eine nachträgliche Änderung des Darlehensbetrags nicht möglich. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.
Nein, die Darlehensnehmerin kann den von Ihnen angegebenen Darlehensbetrag nicht von sich aus ändern.
Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Zielkonto wird Ihnen von der Darlehensnehmerin mitgeteilt.
Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.
Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.
Sofern nicht vor Ende der Einzahlungsfrist der vereinbarte Betrag eingezahlt wird, erlischt die Reservierung und die Darlehensnehmerin behält sich vor, vom Darlehensvertrag zurückzutreten. Sollte ein Betrag größer als der im Darlehensvertrag angegebene Betrag überwiesen worden sein, so überweist die Darlehensnehmerin den überschüssigen Betrag an das Auftraggeberkonto der Überweisung zurück.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß dem Darlehensvertrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dieses finden Sie in Ihrem Online-Zugang unter persönlichen Daten. Eine Änderung der Bankverbindung ist bis zehn Tage vor Fälligkeit des Darlehens möglich.
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Persönliche Daten” im Online-Portal angeben.
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen (§ 12 Abs.2 VermAnlG).
Nein. Die Darlehensnehmerin ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Erfahrungsgemäß sind jedoch derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann garantiert auch einen Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommen. Je früher Sie aber Ihren Anteil zeichnen und nach Online-Abschluss der Beteiligung Ihre Zeichnungssumme überweisen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Vertrag mit der Darlehensnehmerin abschließen und von der attraktiven Verzinsung profitieren können. Die Zuteilung erfolgt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Bei unseren Beteiligungsprojekten sind vorrangig Bürger aus bestimmten Regionen zur Zeichnung berechtigt (z.B. abhängig vom Wohnort). Genauere Angaben finden Sie auf der jeweiligen Projektseite.
Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich in das Online-Darlehensverwaltungsportal einzugeben.
Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises mitgeteilt werden und werden dann vom Plattformbetreiber im Online-Zugang geändert.
Nein. Die qualifizierten Nachrangdarlehen gewähren keine Mitgliedschaftsrechte. Insbesondere gewähren sie keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Darlehensnehmerin.
Nein. Die Darlehensnehmerin stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrangdarlehen zur Verfügung.
Die Zinsen aus dem Nachrangdarlehen unterliegen der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sie sind als Nachrangdarlehensgeber verpflichtet, die Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben und die darauf entfallenden Steuern zu entrichten. Sie erhalten jährlich über Ihre Zinseinkünfte eine Zinsabrechnungsbescheinigung von der Emittentin. Von der Emittentin werden keine Steuern abgeführt. Da die Besteuerung immer von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängt, wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen.
Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.
Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.
Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.
Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge und keine Nichtveranlagungsbescheinigungen entgegen.
Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben oder je nach testamentarischer Verfügung auf die Vermächtnisnehmerin über. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung der Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, vom bisherigen Darlehensgeber unter Nennung der Stammdaten des neuen Darlehensgebers mitzuteilen. Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen wirksamer Übertragung und Unterrichtung Zins- und/ oder Rückzahlungen an den übertragenden Darlehensgeber geleistet haben, so gelten die Zins- und/ oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Dem übernehmenden Darlehensgeber stehen keine weiteren Ansprüche gegenüber der Darlehensnehmerin zu.
Solea ist ein Familienunternehmen mit 13 Jahren Branchenerfahrung, das Photovoltaik-Freiflächenanlagen plant, baut und wartet – in Bayern und weltweit mit insgesamt 350 MW installierten PV-Projekten.
Solea AG hat ihren Sitz in Plattling, im niederbayerischen Landkreis Deggendorf.
Insgesamt 920 Projekte hat Solea bereits realisiert, eine aktuelle Auswahl können Sie unter https://solea-ag.com/projekte einsehen.
Dank blendarmer Module, guter Planung und einer Eingrünung wird die Blendwirkung der Anlage auf ein Minimum reduziert.
Solarmodule und deren Verbindungskabel erzeugen überwiegend Gleichstrom-Felder, die schon nach kurzer Entfernung schwächer sind als die natürlichen Felder.
Der Solarpark wird schonend installiert – unter anderem kommt es zu einer minimalen Flächenversiegelung von unter 1%, da die Unterkonstruktionen gerammt und nicht einbetoniert werden. Durch einen strengen Maßnahmenkatalog wird bereits in der Planungsphase der Anlage sichergestellt, dass die Anlage einen wertvollen Beitrag zur lokalen Biodiversität, dem Klimaschutz und der ländlichen Entwicklung leistet. Mehr dazu finden Sie auf dieser Seite unter „Ökologie“.
Die Anlage hat eine Laufzeit von 25 Jahren.
Die Anlage ist gegen unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer, Sturm, Vandalismus und Wildschäden versichert.